Hallo liebe Angelfreunde!
Ich möchte mich hier kurz vorstellen.
Mein Name ist Lothar Langholz und bin Lehrgangsleiter/Ausbildungswart zum Ablegen der Fischreiprüfung in Bönen (Kreis Unna).
Ich bin leidenschaftlicher Angler.
Mein Wissen an andere Angler und Prüflinge weiter zu geben macht mir sehr viel Spaß.
Wenn ihr Fragen zum Ablegen der Prüfung habt bin ich telefonisch erreichbar.
Kritik und Anregungen kann ich gut vertragen. Denn nur wenn ich angesprochen werde, kann ich euch am besten helfen . Habt den Mut dazu.
Verbleibe mit lieben Grüßen euer Lothar
Fischereiprüfungstermine
Da die Prüfungstermine im Kreis Unna unterschiedlich ausfallen, sind diese am besten bei
Lothar telefonisch zu erfragen.
Der Hegefischerverein Lippe 1988 e.V. bietet erneut einen Vorbereitungslehrgang
für die staatliche Fischereiprüfung an.
ACHTUNG:
Nach der Prüfung erhalten die Absolventen des Vorbereitungslehrganges
bei Eintritt in den Hegefischerverein Lippe 1988 e.V. innerhalb einen Jahres
einen Rabatt von 20 € auf die Aufnahmegebühr
Informationen zur Anmeldung:
Kurs auf Anfrage!
Die Prüfung findet vor der unteren Fischereibehörde in Unna statt. Die Lehrgangsgebühren betragen
80€
Die Prüfungsgebühren betragen zusätzlich 50 €. (siehe unten)
Prüfungsort
Dienstgebäude des Kreises Unna | Platanenallee 16 | 59425 Unna
Prüfungsbeginn
jeweils 8 Uhr bzw. 13 Uhr
Die Prüfungsteile (schriftliche und praktische Prüfung) sind jeweils an einem Tag zu absolvieren.
Der genaue Zeitpunkt für die praktische Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag sofort nach der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die Fischereiprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin hier einzureichen: Kreisverwaltung Unna | untere Fischereibehörde | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna,
Für die Prüfung wird laut Ziffer 8.2.7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (SGV. NW. 2011) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wird.
Zu der Prüfung dürfen nicht zugelassen werden
- Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst
Quelle: Fischerprüfung / Kreis Unna